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Interessierte Unternehmen können Projektvorschläge bis
Einsendeschluss des laufenden Wettbewerbs bei der DEG einreichen.
Nach Ablauf der Frist beurteilt die DEG anhand festgelegter
Bewertungskriterien, welche Projekte infrage kommen und informiert
die Unternehmen bis drei Wochen nach Ende der Frist über das
Ergebnis. Bei positiver Entscheidung erarbeiten Unternehmen und DEG
gemeinsam ein ausführliches Projektkonzept.
Das PPP-Programm steht deutschen und anderen europäischen
Unternehmen zur Verfügung.
Der regionale Geltungsbereich umfasst die Entwicklungs- und
Schwellenländer entsprechend der aktuellen Liste des BMZ.
PPP-Projekte folgen den allgemeinen entwicklungspolitischen Vorgaben der Bundesregierung.
PPP-Projekte
Für PPP-Projekte qualifizieren sich deutsche und andere
europäische Unternehmen, die aufgrund ihrer gesunden
wirtschaftlichen Situation die Finanzierbarkeit eines Projektes
gewährleisten und seine Nachhaltigkeit sicherstellen. Voraussetzung
dabei ist ein langfristiges unternehmerisches Engagement vor
Ort.
Pro Projekt können bis zu 193.000 Euro aus dem PPP-Programm zur Verfügung gestellt werden. Das Unternehmen muss mindestens 50 % der Projektkosten übernehmen. Es ist für die Realisierung des Projektes in finanzieller, inhaltlicher und personeller Hinsicht verantwortlich. Die DEG unterstützt in allen Phasen des PPP-Projektes durch kompetente und länderspezifische Beratung.