Veröffentlichungsrichtlinie

    Transparente Information

    Die Veröffentlichungsrichtlinie der DEG beschreibt, welche Informationen die DEG in welchem Umfang regelmäßig veröffentlicht.

    Hintergrund

    Die DEG ist davon überzeugt, dass transparente Informationen über ihre Arbeitsweise und ihre Finanzierungen dazu beitragen, ihren spezifischen Entwicklungsauftrag zu erfüllen. Die dazu entwickelte Veröffentlichungsrichtlinie beschreibt den Umfang und die Art der Informationen, die wir der Öffentlichkeit regelmäßig zur Verfügung stellen. Dazu zählen Jahresabschlussberichte, unternehmensbezogene Informationen und Informationen zur Arbeitsweise der DEG, Richtlinien und Berichte. Diese Richtlinie gewährt keine vertraglichen oder sonstige Rechte an andere Parteien. Die Veröffentlichungsrichtlinie der DEG wird regelmäßig überprüft und fortentwickelt.

    Seit 2015 veröffentlichen wir auf www.deginvest.de investitionsbezogene Informationen zu den aus eigenen Mitteln finanzierten Investitionsvorhaben, die ab dem 1.1.2015 zugesagt werden und für die eine entsprechende Vertragsgrundlage vorliegt. Seit 2020 sind die investitionsbezogenen Informationen für fünf Jahre auf der Website der DEG verfügbar. Bei ab 2022 zugesagten Vorhaben sind die investitionsbezogenen Kurzinformationen für den gesamten Zeitraum des Vertragsverhältnisses online verfügbar.

    Seit 2020 wird zusätzlich über einen Link auf die Website des jeweiligen Kunden eine Zusammenfassung des Umwelt- und Sozialaktionsplanes für landbezogene Vorhaben (Agrarvorhaben mit Primärlandnutzung > 5000 ha- sowie größere erneuerbare Energie-Vorhaben und Bergbau) veröffentlicht.

    2022 wurden die investitionsbezogenen Informationen zu neu zugesagten Fonds-Investments dahingehend erweitert, dass zusätzlich über die Investee-Companies sowie das Sitzland des Fonds informiert wird. Diese Angaben werden auf der Webseite des jeweiligen Kunden bereitgestellt, auf die die DEG verlinkt.

    Generell gilt: Grundsätzlich werden alle aus Eigenmittel finanzierten Investitionen offengelegt. Wird ein Investitionsvorhaben nicht veröffentlicht, bedarf es für diese einzelfallbezogene Abweichung einen zwingenden Grund wie gesetzliche, behördliche oder vertragliche Vertraulichkeitsverpflichtungen.

    Informationen, die die DEG regelmäßig veröffentlicht

    Die DEG veröffentlicht auf ihrer Website folgende Informationen:

    • das DEG-Organigramm mit Informationen zu Bereichen und Abteilungen
    • die Namen der Mitglieder des Aufsichtsrats der DEG (plus Links mit weiterführenden Informationen)
    • die Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats
    • Informationen zu den Mitgliedern der DEG-Geschäftsführung und ihren Zuständigkeiten
    • den Verhaltenskodex für die DEG-Geschäftsführung
    • den jährlich erstellten Jahresabschluss-/Lagebericht der DEG, einschließlich Tätigkeitsbericht des Aufsichtsrates sowie Corporate Governance-Bericht
    • DEG-Kennzahlen: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Angaben zum Portfolio, ausgewiesen nach Regionen und zu den Zusagen der letzten fünf Jahre, ausgewiesen nach Regionen
    • Informationen zum Compliance-System der DEG und zum vertraulichen Hinweisgebersystem

    August 2022

    Kontakt

    DEG

    Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH

    Kämmergasse 22

    50676 Köln

    Deutschland