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DEG-Geschäftsführung
Die Mitglieder der Geschäftsführung der DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH führen die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmannes nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrages, der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrats.
Die Geschäftsführung arbeitet im Bewusstsein gemeinschaftlicher Verantwortung untereinander und mit den übrigen Gesellschaftsorganen zum Nutzen der Gesellschaft vertrauensvoll zusammen.