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Fragen und Antworten
Noch Fragen? Mit den richtigen Antworten zur praktischen Berufserfahrung
Wir orientieren uns bei der Vergabe von Praktika und Werkstudentenverträgen am Bedarf der DEG und auch an der Nachfrage der Bewerberinnen und Bewerber. Mögliche Einsatzgebiete sind beispielsweise die Abteilungen Unternehmenssteuerung, Programmfinanzierung, Risikomanagement oder eine länderspezifische Abteilung.
Offene Stellenausschreibungen finden Sie in unseren aktuellen Angeboten.
Ein Praktikum ist am Standort Köln sowie je nach Kapazitäten ebenso in den Außenbüros der DEG möglich. Sollten Sie sich für ein Praktikum in einem unserer Außenbüros interessieren, bitten wir Sie, diese Bewerbungen direkt an das entsprechende Außenbüro zu senden.
Die Dauer eines Praktikums bei der DEG liegt bei mindestens drei und maximal sechs Monaten.
Eine wichtige Voraussetzung für ein Praktikum oder eine Werkstudententätigkeit bei der DEG ist Ihre fachliche Eignung: Sie sollten mindestens drei Studiensemester erfolgreich abgeschlossen haben –
z. B. in Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Politikwissenschaften, Wirtschaftsmathematik oder einem vergleichbaren Studiengang, der einen Bezug zum Praktikum oder zur Werkstudentenstelle hat. Darüber hinaus interessieren wir uns für Ihre persönlichen Eigenschaften.
Sie sind als Vollzeitstudentin oder als Vollzeitstudent an einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben und haben die Abschlussprüfung noch nicht abgelegt. Studierende dürfen sich während einer Werkstudententätigkeit nicht vom Studium beurlauben lassen. Bei Praktikanten ist eine Beurlaubung nur in Ausnahmefällen und mit Begründung der Hochschule möglich – z. B. wenn das Praktikum in ein Semester fällt, in dem außerdem ein vorgeschriebener Auslandsaufenthalt auf dem Programm steht.
Die DEG gibt in der Regel keine festen Termine für den Start eines Praktikums oder einer Werkstudententätigkeit vor. Wenn Sie einen Terminwunsch haben, sollte uns Ihre Bewerbung spätestens zwei bis drei Monate vorher erreichen. Sie sollten dabei berücksichtigen, dass Ihr Einsatz nur innerhalb des Studiums stattfindet und die letzte Prüfung noch nicht abgelegt wurde (z. B. Abgabe der Abschlussarbeit oder Kolloquium).
Bitte senden Sie uns:
- Persönliches Anschreiben
- Lebenslauf
- Zeugnisse
- Immatrikulationsbescheinigung
Bitte achten Sie darauf, dass die eingereichten Unterlagen vollständig und aussagekräftig sind.
Da die DEG weltweit in Schwellen- und Entwicklungsländern aktiv ist, sind sehr gute Englischkenntnisse unerlässlich. Je nach Einsatzgebiet ist darüber hinaus eine zweite Fremdsprache
(z. B. Französisch, Spanisch) erforderlich.
Ob sich Ihr Praktikum bei der DEG als Pflichtpraktikum eignet, hängt von den Anforderungen Ihres Studiengangs ab. Bevor wir einen Vertrag abschließen, sollten Sie uns deshalb eine Bestätigung der Hochschule vorlegen, dass das Praktikum bei der DEG für den vollständigen Zeitraum als Pflichtpraktikum gemäß der geltenden Prüfungsordnung anerkannt wird. Nur wenn wir zweifelsfrei feststellen, dass es sich bei Ihrem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt, können Sie von der Sozialversicherungspflicht freigestellt werden. Beachten Sie bitte, dass diese Freistellung entfällt, wenn Sie für die Zeit des Praktikums vom Studium beurlaubt sind.
Freiwillige Praktika, die teilweise oder vollständig außerhalb der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden, sind voll sozialversicherungspflichtig. Nur Praktika, die ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden, sind lediglich rentenversicherungspflichtig.
Während des Semesters beträgt Ihre wöchentliche Arbeitszeit höchstens 19 Stunden, in den Semesterferien sind bis zu 39 Wochenstunden möglich. Verträge laufen maximal zwei Jahre. Sie sind befristet nach dem Teilzeitbefristungsgesetz.