Wer schon während des Studiums berufliche Praxis erwirbt, schafft eine gute Grundlage für eine erfolgreiche berufliche Entwicklung. Bei der DEG erhalten Praktikantinnen und Praktikanten sowie studentische Aushilfen erste Einblicke in die Aufgaben der internationalen Entwicklungsfinanzierung. Für viele eröffnen sich damit ganz neue Perspektiven für die spätere Berufswahl.
Wir finanzieren private unternehmerische Initiativen und tragen somit zum nachhaltigen Wachstum in Entwicklungs- und Schwellenländern bei. Dies erreichen wir nur durch unsere motivierten und qualifizierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Wenn Sie auch Ihren Teil dazu beitragen möchten, dann bewerben Sie sich für ein Praktikum bei der DEG. Ein Praktikum ermöglicht Ihnen eine erste berufliche Orientierung. Sie lernen nicht nur das Arbeitsleben in einer internationalen Entwicklungsbank kennen, sondern erhalten die Gelegenheit, ein erstes berufliches Netzwerk zu knüpfen. Die Praktikumsdauer umfasst in der Regel 3 bis 6 Monate. Je nach Bedarf suchen wir Praktikanten für unterschiedliche Fachabteilungen, z. B. in einer unserer regionalen Marktabteilungen oder in der Unternehmensentwicklung. Die DEG unterstützt die Initiative "Fair Company", daher ist es für uns selbstverständlich, dass wir unsere Praktikanten angemessen vergüten. Wie alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen profitieren auch bereits unsere Praktikanten vom guten Arbeitsklima bei der DEG und dem internationalen Umfeld.
Sie befinden sich ab dem 3. Semester ihres Bachelorstudiums oder sind in einem Master-Studiengang immatrikuliert, den sie noch nicht abgeschlossen haben. Wenn Sie bereit sind, sich aktiv einzubringen, "ihre Abteilung" bei Projekten zu unterstützen und eigene verantwortungsvolle Aufgaben zu übernehmen, dann sind Sie bei uns richtig. Sie haben Spaß daran, Teil eines Teams zu sein und verfügen über verhandlungssichere Englischkenntnisse sowie fundierte Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache.
Alle unsere offenen Stellenangebote finden Sie in unserer Jobbörse.
Als einer der größten internationalen Entwicklungsfinanzierer sind wir Motor für nachhaltige Entwicklungsprozesse. Als Werkstudentin oder -student leisten Sie Ihren Beitrag zu dieser Aufgabe, in dem Sie uns im Tagesgeschäft unterstützen sowie an längerfristigen Themenstellungen mitarbeiten. Damit neben dem Job genug Zeit für das Studium bleibt, ist die Zahl der Arbeitsstunden pro Woche während des Semesters auf maximal 19 Wochenstunden begrenzt (während der Semesterferien = 39 Stunden pro Woche). Flexible Arbeitszeiten ermöglichen es Ihnen, Studium und Tätigkeit gut zu koordinieren. Die DEG bietet Ihnen Gelegenheit, Berufserfahrung in einem internationalen Umfeld zu sammeln. Wir schätzen Ihr Engagement und vergüten Ihren Einsatz angemessen.
Sie haben mindestens drei Semester eines wirtschaftsnahen Bachelor-Studiengangs erfolgreich abgeschlossen und Interesse an Entwicklungszusammenarbeit. Sie sind engagiert und begeisterungsfähig, sicher im Umgang mit Microsoft Office und haben fundierte Englischkenntnisse.
Alle unsere offenen Stellenangebote finden Sie in unserer Jobbörse.
Wir orientieren uns bei der Vergabe von Praktika und Werkstudentenverträgen am Bedarf der DEG und auch an der Nachfrage der Bewerberinnen und Bewerber. Mögliche Einsatzgebiete sind beispielsweise die Abteilungen Unternehmenssteuerung, Programmfinanzierung, Risikomanagement oder eine länderspezifische Abteilung.
Offene Stellenausschreibungen finden Sie in unseren aktuellen Angeboten.
Ein Praktikum ist am Standort Köln sowie je nach Kapazitäten ebenso in den Außenbüros der DEG möglich. Sollten Sie sich für ein Praktikum in einem unserer Außenbüros interessieren, bitten wir Sie, diese Bewerbungen direkt an das entsprechende Außenbüro zu senden.
Die Dauer eines Praktikums bei der DEG liegt bei mindestens drei und maximal sechs Monaten.
Sie sollten mindestens drei Studiensemester erfolgreich abgeschlossen haben – z. B. in Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Politikwissenschaften, Wirtschaftsmathematik oder einem vergleichbaren Studiengang, der einen Bezug zum Praktikum oder zur Werkstudentenstelle hat. Darüber hinaus interessieren wir uns für Ihre persönlichen Eigenschaften.
Sie sind als Vollzeitstudentin oder als Vollzeitstudent an einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben und haben die Abschlussprüfung noch nicht abgelegt. Studierende dürfen sich während einer Werkstudententätigkeit nicht vom Studium beurlauben lassen. Bei Praktikanten ist eine Beurlaubung nur in Ausnahmefällen und mit Begründung der Hochschule möglich – z. B. wenn das Praktikum in ein Semester fällt, in dem außerdem ein vorgeschriebener Auslandsaufenthalt auf dem Programm steht.
Die DEG gibt in der Regel keine festen Termine für den Start eines Praktikums oder einer Werkstudententätigkeit vor. Wenn Sie einen Terminwunsch haben, sollte uns Ihre Bewerbung spätestens zwei bis drei Monate vorher erreichen. Sie sollten dabei berücksichtigen, dass Ihr Einsatz nur innerhalb des Studiums stattfindet und die letzte Prüfung noch nicht abgelegt wurde (z. B. Abgabe der Abschlussarbeit oder Kolloquium).
Bitte senden Sie uns:
Bitte achten Sie darauf, dass die eingereichten Unterlagen vollständig und aussagekräftig sind.
Da die DEG weltweit in Schwellen- und Entwicklungsländern aktiv ist, sind sehr gute Englischkenntnisse unerlässlich. Je nach Einsatzgebiet ist darüber hinaus eine zweite Fremdsprache
(z. B. Französisch, Spanisch) erforderlich.
Ob sich Ihr Praktikum bei der DEG als Pflichtpraktikum eignet, hängt von den Anforderungen Ihres Studiengangs ab. Bevor wir einen Vertrag abschließen, sollten Sie uns deshalb eine Bestätigung der Hochschule vorlegen, dass das Praktikum bei der DEG für den vollständigen Zeitraum als Pflichtpraktikum gemäß der geltenden Prüfungsordnung anerkannt wird. Nur wenn wir zweifelsfrei feststellen, dass es sich bei Ihrem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt, können Sie von der Sozialversicherungspflicht freigestellt werden. Beachten Sie bitte, dass diese Freistellung entfällt, wenn Sie für die Zeit des Praktikums vom Studium beurlaubt sind.
Freiwillige Praktika, die teilweise oder vollständig außerhalb der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden, sind voll sozialversicherungspflichtig. Nur Praktika, die ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden, sind lediglich rentenversicherungspflichtig.
Während des Semesters beträgt Ihre wöchentliche Arbeitszeit höchstens 19 Stunden, in den Semesterferien sind bis zu 39 Wochenstunden möglich. Verträge laufen maximal zwei Jahre. Sie sind befristet nach dem Teilzeitbefristungsgesetz.
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